Eine Schließanlage ermöglicht, dass Personen, die zu verschiedenen Türen innerhalb einer Anlage zutrittsberechtigt sind, jeweils nur einen Schlüssel benötigen.
Annahme: Schließanlage (General-Hauptgruppenschlüssel-Anlage) für ein Bürogebäude mit zwei Firmen, Fa. Winter und Fa. Müller.
- GHS: Der Generalhauptschlüssel schließt alle Türen (z. B. für Wachdienst)
- HS1 (Fa. Winter): Dieser Hauptschlüssel schließt alle für Fa. Winter relevanten Türen (z. B. für Direktor Winter)
- 1GS1 (Fa. Winter): Der 1. Gruppenschlüssel schließt neben dem Haupteingang und den allgemeinen Nebenräumen (Abstellraum, WC, Küche) nur Büro 1 und 2 der Firma Winter (z.B. für den
Sachbearbeiter)
- 1GS2 (Fa. Winter): Der 2. Gruppenschlüssel schließt Haupteingang, Nebenräume und alle Sekretariatstüren (z.B. für Sekretärin von Direktor Winter)
- HS2 (Fa. Müller): Dieser Hauptschlüssel schließt alle für Firma Müller relevanten Türen (z.B. für Firmeninhaber Müller)
- 2GS1 (Fa. Müller): Der 1. Gruppenschlüssel schließt nur die Türen der Verkaufsräume sowie den Haupteingang und die Nebenräume (z.B. für kaufmännische Angestellte der Firma Müller)
- 2GS2 (Fa. Müller): Der 2. Gruppenschlüssel schließt die Sekretariatstüren sowie Haupteingang und Nebenräume (z.B. für Sekretärin)